Die aktuelle Problematik
Hallo liebe Blogfreunde,
willkommen zu meinem ersten eigenen Blog. Ich möchte hier immer über Dinge schreiben, die die Welt bewegen, über Dinge, die mich interessieren und solche Dinge, die ich mal loswerden möchte.
Zurzeit bewegt mich ein Thema, dass gerade auch eine große mediale Aufmerksamkeit genießt. Die Klage eines Leipzigers vor dem europäischen Menschengerichtshof spaltet derzeit die Presse und die Gelehrten. Die einen sind pro Inzest-Verbot, die anderen halten es-wie der Kläger- für ein überholtes Auslaufmodell. Geklagt hatte ein Leipziger, der in einer Adoptivfamilie aufgewachsen war. Er hatte seine leibliche Schwester, von deren Existenz er nichts gewusst hatte, im Alter von 24 Jahren kennengelernt. Sie verliebten sich ineinander und bekamen daraufhin zusammen vier Kinder, von denen zwei behindert sind. So hatte der Kläger der deutschen Justiz vorgeworfen, seine Familie zerstört zu haben. Er sah sich in seinem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. In Artikel 8 der Menschenrechtskonvention sei das verankert. Bei vorangegangenen Gerichtsterminen unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, hatten die deutschen Gerichte immer gegen den Kläger und für die Familie und den Schutz der Familie plädiert. Der europäische Menschengerichtshof entschied nun ähnlich den deutschen Richtern. Allerdings, ohne eine genaue Grenze zu ziehen. Sicher ist nur, dass das deutsche Recht in dieser Form auch in Europa bestätigt wurde und dass Inzest auch weiterhin strafbar bleibt. Allerdings stellten die Richter auch fest, dass es in Europa keine einheitliche Linie im Umgang mit der Liebe unter Geschwistern gibt. Es bleibt also jedem Mitgliedsland selbst überlassen, wie dort mit Inzest umgegangen wird.

willkommen zu meinem ersten eigenen Blog. Ich möchte hier immer über Dinge schreiben, die die Welt bewegen, über Dinge, die mich interessieren und solche Dinge, die ich mal loswerden möchte.
Zurzeit bewegt mich ein Thema, dass gerade auch eine große mediale Aufmerksamkeit genießt. Die Klage eines Leipzigers vor dem europäischen Menschengerichtshof spaltet derzeit die Presse und die Gelehrten. Die einen sind pro Inzest-Verbot, die anderen halten es-wie der Kläger- für ein überholtes Auslaufmodell. Geklagt hatte ein Leipziger, der in einer Adoptivfamilie aufgewachsen war. Er hatte seine leibliche Schwester, von deren Existenz er nichts gewusst hatte, im Alter von 24 Jahren kennengelernt. Sie verliebten sich ineinander und bekamen daraufhin zusammen vier Kinder, von denen zwei behindert sind. So hatte der Kläger der deutschen Justiz vorgeworfen, seine Familie zerstört zu haben. Er sah sich in seinem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. In Artikel 8 der Menschenrechtskonvention sei das verankert. Bei vorangegangenen Gerichtsterminen unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, hatten die deutschen Gerichte immer gegen den Kläger und für die Familie und den Schutz der Familie plädiert. Der europäische Menschengerichtshof entschied nun ähnlich den deutschen Richtern. Allerdings, ohne eine genaue Grenze zu ziehen. Sicher ist nur, dass das deutsche Recht in dieser Form auch in Europa bestätigt wurde und dass Inzest auch weiterhin strafbar bleibt. Allerdings stellten die Richter auch fest, dass es in Europa keine einheitliche Linie im Umgang mit der Liebe unter Geschwistern gibt. Es bleibt also jedem Mitgliedsland selbst überlassen, wie dort mit Inzest umgegangen wird.

realisation - 12. Apr, 18:17