Mittwoch, 18. April 2012

Altenpflege

Guten Morgen Welt,
heute möchte ich mich mit dem sehr wichtigen Thema der Altenpflege auseinandersetzen. Früher oder später braucht wahrscheinlich fast jeder in seinem Leben eine solche Pflege. Während die Altenpflege in vergangenen Jahrhunderten noch grundsätzlich von der eigenen Familie übernommen wurde und man deswegen so viele Kinder wie möglich bekam und großzog, liegt die Sachlage heute ein bisschen anders. Das Kinderkriegen ist zurückgegangen und die meisten Familien haben höchstens ein oder zwei Kinder. Diese müssen, wenn die Eltern in die Situation kommen, dass sie gepflegt werden müssen, meist selbst arbeiten oder sich um ihre Kinder kümmern und schaffen es deswegen nicht die Altenpflege der Eltern zu übernehmen. Dafür gibt es unterschiedliche Einrichtungen wie Altenheime, betreutes Wohnen aber auch Pflegekräfte, die zu einem nach Hause kommen und die Senioren dort im Kreise ihrer Familie pflegen. Über Altenpflege sollte man sich erst einmal genau informieren bevor man voreilige Schlüsse darüber zieht. Sehr hilfreich sind dabei verschiedene Internetseiten auf denen man sich über Altenpflege informieren kann. Ist eine gute Pflegekraft oder ein gutes Heim gefunden, kann die Lebensqualität und die Selbstbestimmung der betreffenden Personen so lange wie möglich aufrecht erhalten werden aber auch immer mehr Pflege dazu kommen, falls es nötig wird.
So kann auch heute noch jeder einen schönen Lebensabend genießen, der vielleicht nicht von der eigenen Familie gepflegt werden kann. Und vor allem das betreute Wohnen sehe ich als sehr gute Alternative dazu an. Dort leben die Senioren noch fast wie in einer eigenen Wohnung, sind aber im Notfall nicht alleine.

Altenpflege_ist_Gemeinsamkeit

Samstag, 14. April 2012

Nachtflugverbot

Das Thema Fluglärm, Flughafenausbau und Nachtflugverbot bewegt die Gesellschaft seit langem und gerade aktuelle wieder mehr. Es geht um das Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen.
Dass Anwohner nachts gerne schlafen möchten und sich über den Lärm der Maschinen ärgern, ist verständlich. Der Gerichtshof entscheidet aktuell pro Einzelnen und contra Konzern. Auch gut, das Recht des einzelnen muss geschützt werden.
Aber: Wir ziehen unseren hohen Lebensstandard durch unsere Wirtschaftskraft und unser Wachstum. Dass das so bleiben soll, möchte jeder Bürger der Bundesrepublik.
Das Problem ist aber, wenn alle Projekte zum weiteren Wirtschaftswachstum aufgrund von Bürgerbeschwerden gestoppt werden, wie weit kann unsere Wirtschaft dann noch wachsen? Inwieweit muss sich der Einzelne natürlich wehren können, und wo fängt dadurch die Beschneidung des Gemeinwohls an? Eine schwere Frage und eine Gratwanderung.
Der Flughafen Köln Bonn ist der größe Cargo-Flughafen (Luftfracht) in Deutschland. Darüber hinaus gibt es dort einen militärischen Teil, wo auch die Flugbereitschaft der Luftwaffe ihre Basis hat. Die Dienstmaschine der Kanzlerin ist hier ebenfalls zu Hause. Ab 22 Uhr abends ist auf diesem Flughafen Rush-Hour. Denn dann beginnen hunderte von Mitarbeitern der Cargofirmen wie UPS, FedEx, Lufthansa Cargo oder Bin Air ihren Dienst. Der Flughafen ist also einer der größten Arbeitgeber der Region und die meistens arbeiten nachts zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Was passiert, wenn auch in Köln Bonn ein Nachtflugverbot verhängt werden würde, und was es für die Cargo-Arbeiter bedeutet, kann man sich vorstellen.
Und ob UPS dann weiterhin in den Standort investiert oder seine Maschinen verlegt, bleibt abzuwarten.

uebersichtsaufnahme-cargo-ramp-cgneddk-an-13813

Donnerstag, 12. April 2012

Die aktuelle Problematik

Hallo liebe Blogfreunde,
willkommen zu meinem ersten eigenen Blog. Ich möchte hier immer über Dinge schreiben, die die Welt bewegen, über Dinge, die mich interessieren und solche Dinge, die ich mal loswerden möchte.

Zurzeit bewegt mich ein Thema, dass gerade auch eine große mediale Aufmerksamkeit genießt. Die Klage eines Leipzigers vor dem europäischen Menschengerichtshof spaltet derzeit die Presse und die Gelehrten. Die einen sind pro Inzest-Verbot, die anderen halten es-wie der Kläger- für ein überholtes Auslaufmodell. Geklagt hatte ein Leipziger, der in einer Adoptivfamilie aufgewachsen war. Er hatte seine leibliche Schwester, von deren Existenz er nichts gewusst hatte, im Alter von 24 Jahren kennengelernt. Sie verliebten sich ineinander und bekamen daraufhin zusammen vier Kinder, von denen zwei behindert sind. So hatte der Kläger der deutschen Justiz vorgeworfen, seine Familie zerstört zu haben. Er sah sich in seinem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. In Artikel 8 der Menschenrechtskonvention sei das verankert. Bei vorangegangenen Gerichtsterminen unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, hatten die deutschen Gerichte immer gegen den Kläger und für die Familie und den Schutz der Familie plädiert. Der europäische Menschengerichtshof entschied nun ähnlich den deutschen Richtern. Allerdings, ohne eine genaue Grenze zu ziehen. Sicher ist nur, dass das deutsche Recht in dieser Form auch in Europa bestätigt wurde und dass Inzest auch weiterhin strafbar bleibt. Allerdings stellten die Richter auch fest, dass es in Europa keine einheitliche Linie im Umgang mit der Liebe unter Geschwistern gibt. Es bleibt also jedem Mitgliedsland selbst überlassen, wie dort mit Inzest umgegangen wird.

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